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Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

für die Erbringung von Leistungen der GMS Reinigungsservice GmbH, Hanauer Landstr. 2b, 63517 Rodenbach, Geschäftsführer Mustafa Omar


§ 1 Allgemeines
§ 2 Art, Umfang und Auftragsdauer
§ 3 Objekteinweisung
§ 4 Leistungen GMS Reinigungsservice GmbH
§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen
§ 6 Reinigungsmittel und Geräte
§ 7 Leistungen des Auftraggebers
§ 8 Reklamationen
§ 9 Vergütung
§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung
§ 11 Abwerbung
§ 12 Rechtsnachfolge
§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel
§ 14 Unterbrechung Reinigung
§ 15 Datenschutz
§ 16 Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen

§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen durch die GMS Reinigungsservice GmbH (nachfolgende „Auftragnehmer“ genannt). Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind.
2. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die AGB des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.

Etwaige, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und insoweit verbindlich, als diese in ausdrücklicher Abänderung dieser AGB schriftlich vereinbart werden.

Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern des Auftragnehmers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie von dem Geschäftsführer des Auftragnehmers schriftlich bestätigt worden sind.

§ 2 Art, Umfang, Auftragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag wird zunächst, soweit nicht anders vereinbart, befristet für die Dauer von zwei Jahren geschlossen.

2. Handelt es sich beim Auftraggeber nicht um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht 3 Monat vor Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird.

3. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit, falls er nicht 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragsdauer von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann beidseitig mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.

5. Handelt es sich beim Auftraggeber nicht um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, hat die Kündigung durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, hat die Kündigung in Textform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim Kündigungsempfänger maßgebend.

6. Verträge die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem, dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zugeht.

7. Mit der Beauftragung, die auch telefonisch erfolgen kann, bestätigt der Auftraggeber, die AGB gelesen und verstanden zu haben. Er erklärt sich mit den AGB einverstanden. Diese sind einsehbar auf der Homepage der Auftragnehmerin https://gms-reinigungsservice-gmbh.de/ einzusehen.

8. Angebote des Auftragnehmers sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung durch Auftragnehmer schriftlich oder per Mail zustande.

9. Ist eine Erklärung des Auftraggebers als Angebot zu qualifizieren, so kann der Auftragnehmer dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Im Übrigen sind Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag des Auftragnehmers unterzeichnet, das diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung von dem Auftragnehmer erhalten hat.

§ 3 Objekteinweisung
1. Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in das zu reinigende Objekt einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel (Schlüssel 3-fach) zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Personal des Auftragnehmers herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Ausführungen unter § 10 dieser AGB.

2. Erfolgt eine Einweisung – gleich aus welchen Gründen – nicht, so haftet der Auftragnehmer bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die nicht vorsätzlich oder aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens entstanden sind und auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, nicht.

3. Dem Auftragnehmer wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher kenntlich, ein Firmenschild anzubringen. Die Kosten für die Aufstellung/Anbringung trägt die Auftragnehmerin.

§ 4 Leistungen GMS Reinigungsservice GmbH
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Reinigungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/Auftrags- oder ein anderweitiges Rechtsverhältnis zum Auftragnehmer stehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erbringung seiner Leistungen, geeignete Subunternehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Weisungsbefugnis für die Arbeitskräfte obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer.

Abweichungen sind insoweit zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am selben Tag oder am nächsten Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen.

Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt und genehmigt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) nach Ausführung der Arbeiten, die Ausführung der Arbeiten.

Wird vor Ort festgestellt, dass eine Reklamation ungerechtfertigt ist, kann das Nachbessern bzw. die erneute Reinigungsleistung durch den Auftragnehmer nochmal in Rechnung gestellt werden. Und zwar in Höhe der vorher vereinbarten Preise zur Dienstleistung.

Eine Reklamation/Mängelrüge ist ungerechtfertigt, wenn die beauftragte Leistung zwar durchgeführt wurde, aber das Ergebnis nicht besser erzielt werden kann. Der Auftragnehmer garantiert hierbei grundsätzlich nie, dass alle hartnäckige Verschmutzungen, Dreck und Vergilbungen etc. restlos beseitigt bzw. entfernt werden können. Dies gilt insbesondere für ältere Fensterahmen und Rahmenteile.

3. Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurück zu geben. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, Zurückbehaltungsrechte aufgrund zur Zahlung offenstehender Rechnungen geltend zu machen.

4. Für ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, sowie angepasste Arbeitskleidung hat der Auftragnehmer zu sorgen.

Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Das eingesetzte Personal wird durch das Qualitätsmanagement des Auftragnehmers überwacht.

5. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. des Auftraggebers zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische, Elektrogeräte oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen
1. Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils zum vereinbarten Liefer- bzw. leistungszeitpunkt gültigen Preise des Auftragnehmers.

2. Die vereinbarten Leistungen und deren Umfang werden im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgehalten.

Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig werden, so wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten und sodann nach Bestätigung aufgrund gesonderter Beauftragung tätig werden.

3. Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden.

4. Im Preis miteinkalkuliert sind ausfallende Reinigungen, wie z.B. durch Feiertage.

Fällt ein Turnus auf einen Feiertag oder eine urlaubsbedingte Betriebsschließung des Auftraggebers, so entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht. Feiertage oder urlaubsbedingte Betriebsschließungen berechtigen nicht zur Rechnungskürzung bzw. Gutschrifterstellung.

5. In Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x wöchentlich vereinbart ist, ist der Auftragnehmer bei Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.

§ 6 Reinigungsmittel und Geräte
Der Auftragnehmer stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf eigene Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur sach- und fachgerecht ausgewählte Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten – nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

§ 7 Leistungen des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer je Wirtschaftseinheit kostenfrei warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang sowie einen ganzjährig frei zugänglichen Wasseranschluss mit Schlauchanschlussmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Bei Großanlagen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen, sowie einen Aufenthaltsraum für das Personal zu überlassen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Arbeitsnachweise vollständig auszufüllen. Hierfür stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Formular zur Verfügung.

Der Auftraggeber hat den Arbeitsnachweis täglich zu unterzeichnen. Unterlässt er die Unterzeichnung der Arbeitsnachweis, so ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus der erbrachten Leistung ausgeschlossen, es sei denn bei der Verrichtung des Auftrages wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig ein Schaden verursacht.

3. Möchte der Auftraggeber kurzfristig aufgrund eines Notfalls oder besonderer Umstände Arbeitskräfte von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bekommen oder Arbeitskräfte länger als vereinbart arbeiten lassen, so ist er verpflichtet, dies unmittelbar dem Auftragnehmer mitzuteilen.

Die zusätzliche Bestellung gilt als neuer Auftrag und kann nur schriftlich oder in Notfällen telefonisch angefordert werden. In Notfällen außerhalb der vereinbarten Zeiten zur Verfügung gestellte Arbeitskräfte werden mit einem Notfallzuschlag berechnet und mit einem Aufschlag von 100 % in Rechnung gestellt. An- und Abfahrtkosten werden separat berechnet (pro km 0,42 Euro netto).

§ 8 Reklamationen
1. Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden.

2. Reklamationen des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie bei Durchführung der Leistungen oder unverzüglich danach schriftlich oder per Mail gerügt werden.

Sie können nur innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten berücksichtigt werden.

3. Weisen die vertraglich vereinbarten und durchgeführten Leistungen durch den Auftragnehmer Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

Erfolgt seitens des Auftraggebers keine ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. zur Nachbesserung und wird dem Auftragnehmer keine Möglichkeit und ausreichend Zeit zur Nachbesserung eingeräumt, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rechnungskürzungen/Minderungen oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, es sei denn der Auftragnehmer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

4. Die Leistungen des Auftragnehmers werden als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden unverzüglichen Besichtigungs- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.

§ 9 Vergütung
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Service-Vertrag vereinbarte monatliche Vergütung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das von dem Auftragnehmer bekannt gegebene Bank- oder Postscheckkonto zu überweisen.

2. Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum – bei dem Auftragnehmer eingehend – zahlbar, so dass sich der Auftraggeber am 15. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen und die Kosten dem Auftraggeber aufzuerlegen.

Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Weiteren geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein Feiertagszuschlag von 200 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber vereinbart.
4. Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümergemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen, wenn bei Vertragsabschluss dieser Dritte dem Auftragnehmer nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben wird und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird.

5. Werden von dem Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchen es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.

6. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu berechnen.

7. Ein Verzug bei der Zahlung von mehr als 4 Wochen, berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung, wobei Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können.

8. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen des Auftragnehmers nebst der Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag insgesamt entbunden ist.

9. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann der Auftragnehmer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Dem Auftragnehmer bleibt dabei überlassen, die Höhe des Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde einen Betrag in Höhe von 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer durch den Annahmeverzug keinen Schaden oder einen Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.

10. Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

Tätigt der Auftraggeber Zahlungen an das Personal, so gilt die Zahlung nicht als an den Auftragnehmer erbracht, es sei denn der Auftragnehmer hat den Auftraggeber ausdrücklich per Mail oder schriftlich zur Zahlung an das Personal angewiesen.

§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden.

Ist der Auftraggeber Kaufmann oder ein Unternehmen haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet der Auftragnehmer dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

2. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder höhere Gewalt ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung des Auftragnehmers in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund der von seinen Mitarbeitern ausgeführten Arbeiten, wenn der Auftraggeber entgegen des Auftrages zur Reinigung, diesen andere Arbeiten auferlegt.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich anzumelden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Haftung des Auftragnehmers, für nachweislich im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auf 3.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.

Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Mit Ablauf des Servicevertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

§ 11 Abwerbung
1. Das Abwerben oder der Versuch des Abwerbens der Arbeitskräfte des Auftragnehmers durch den Auftraggeber stellt eine grobe Vertragsverletzung dar.

Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung des Personals des Auftragnehmers zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu beschäftigen.

Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu lösen.

2. Der Auftraggeber ist im Falle des Abwerbens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch Abwerbemaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.

§ 12 Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, der Gegenstand des Vertrages war hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich des Auftragnehmers wird der Vertrag nicht berührt.

§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel
1. Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht sich der Reinigungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden zuzüglich der gesetzlichen MwSt..

Hierzu erfolgt sodann nach Hinweis des Auftragnehmers eine Vertragsanpassung. Der Auftraggeber ist berechtigt einen Nachweis zur Erhöhung der Kosten zu verlangen.

2. Bei Laufzeitverträgen findet eine jährliche Erhöhung des vereinbarten Entgelts i.H.v. derzeit 3 % auf den Nettobetrag statt.

§ 14 Unterbrechung Reinigung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der Auftragnehmer den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechnungslegung gemäß Vertrag durchzuführen.

§ 15 Datenschutz
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Daten und Informationen vertraulich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der DSGVO zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

3. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das System und die vom Auftraggeber übermittelten Daten nach dem derzeitigen Stand der Technik hinreichend gesichert werden.

4. Der Auftragnehmer darf den Namen des Auftraggebers und sein Logo in eine Referenzliste aufnehmen, sowie auf seiner Internetpräsenz und in Printmedien wie z. B. Flyern verwenden. Der Kunde hat das Recht, diesem Nutzungsrecht schriftlich zu widersprechen.

§ 16 Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz/Wohnsitz zu verklagen.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Im Übrigen tritt an ihre Stelle die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

Soweit in den AGB keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.

4. Der Auftragnehmer beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Stand 06/2024